Trans Fast Financial Services, S.A. EP., informiert Sie über das alternative Streitbeilegungsverfahren.
Als Nutzer des Geldtransferdienstes steht Ihnen die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung infolge einer Beschwerde über die erbrachte Dienstleistung zur Verfügung.
Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Parteien können ihre Ansprüche sowie die erforderlichen Unterlagen online oder offline einreichen. Für den Fall, dass es den Parteien nicht möglich ist, elektronische Mittel zu verwenden, muss die Banco de España dafür sorgen, dass sie auf andere Weise eingereicht werden können, die die Identifizierung des Antragstellers ermöglicht.
(2) Sobald die Banco de España, bei der eine Beschwerde eingereicht wurde, alle Unterlagen mit den relevanten Informationen zu der Beschwerde erhalten hat, unterrichtet sie die Parteien unverzüglich und gibt in jeder Form, die die Aufzeichnung ermöglicht, das Datum an, an dem der vollständige Eingang erfolgt ist.
UNZULÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG:
1. Trans Fast hat in seinen Vorschriften die Gründe festgelegt, aus denen eine Klage unzulässig sein kann, und die Unzulässigkeit ist aus anderen als den unten angegebenen Gründen nicht möglich:
a) Wenn der Kunde sich nicht zuvor mit Trans Fast in Verbindung gesetzt hat, um zu versuchen, die Angelegenheit zu lösen, oder wenn er nicht nachweist, dass er versucht hat, mit ihm zu kommunizieren. In jedem Fall muss die Reklamation anerkannt werden, wenn mehr als ein Monat vergangen ist, seit der Kunde die Reklamation bei dem Unternehmen eingereicht hat und der Kunde seine Lösung nicht mitgeteilt hat.
b) wenn die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist oder die Rechte und berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
c) Wenn der Inhalt der Beschwerde schikanös ist.
d) Wenn die Streitigkeit beigelegt oder vor eine andere akkreditierte Stelle als die Bank von Spanien oder vor ein Gericht gebracht wurde.
e) Wenn der Kunde die Beschwerde mehr als ein Jahr nach Einreichung der Beschwerde bei Trans Fast, seinem Agentennetz oder seinem Kundendienst bei der Bank von Spanien einreicht.
f) Wenn im Falle eines Verfahrens mit einem für den Mandanten verbindlichen Ergebnis die erhobene Streitigkeit Trunkenheit, Körperverletzung, Tod betrifft oder wenn vernünftige Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, einschließlich der Haftung für Schäden, die sich direkt daraus ergeben.
(2) Die Feststellung der Gründe für die Unzulässigkeit einer Beschwerde durch die Bank von Spanien erfolgt unter Berücksichtigung der Merkmale der Beschwerden und der Art der Trans Fast-Verträge und darf in keinem Fall den Zugang der Kunden zum alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten beeinträchtigen.
(3) Die Unzulässigkeit einer Beschwerde muss dem Beschwerdeführer innerhalb einer Frist von höchstens einundzwanzig Kalendertagen nach Eingang der Beschwerdeakte mitgeteilt werden; in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der beabsichtigte Zweck, den Verbrauchern in der Europäischen Union den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten zu gewährleisten, erfüllt ist.
DAUER DES EINGRIFFS:
Das Ergebnis des Verfahrens ist den Parteien innerhalb einer Frist von höchstens neunzig Kalendertagen ab dem Tag der Klageerhebung oder gegebenenfalls ab dem Tag mitzuteilen, an dem auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten wird, dass die vollständigen und für die Bearbeitung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen eingegangen sind.
Das Europäische Verbraucherzentrum und die für Verbraucherschutzfragen zuständigen öffentlichen Verwaltungen stellen Links zwischen ihren Websites und der Website bzw. den Websites der Europäischen Kommission bereit, die die konsolidierte Liste der von den verschiedenen Mitgliedstaaten akkreditierten und notifizierten Stellen enthalten.
Sie können den folgenden Link konsultieren:
https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/servizi-finanziari-ai-consumatori-e-pagamenti/consumer-financial-services/financial-dispute-resolution-network-fin-net/fin-net-network/about-fin-net_es
Oder über die Abteilung für Marktverhalten und Beschwerden – Banco de España
E-Mail: conducta.mercado@bde.es
Homepage: https://www.bde.es/bde/es/secciones/servicios/Particulares_y_e/Servicio_de_Recl/
Definitionen:
Nationale Verbraucherstreitigkeit: Rechtsstreitigkeiten vertraglicher Art, die sich aus einem Vertrag über den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen ergeben, bei dem der Verbraucher und der Unternehmer zum Zeitpunkt der Bestellung ihren Wohnsitz und ihre Niederlassung in Spanien haben.
Grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeit: Streitigkeiten vertraglicher Art, die sich aus einem Vertrag über den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen ergeben, bei dem der Verbraucher zum Zeitpunkt der Bestellung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als demjenigen ansässig ist, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Vorschriften:
Gesetz 7/2017 vom 2. November, mit dem die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in spanisches Recht übernommen wird.