TRANS FAST FINANCIAL SERVICES, S.A. verfügt über eine Kundendienstabteilung (im Folgenden „SAC“), die für die Bearbeitung von Anfragen und die Bearbeitung von Beschwerden und Reklamationen zuständig ist, die von ihren Kunden in Bezug auf deren Interessen und gesetzlich anerkannte Rechte eingereicht werden.
Sie können von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihre Anfrage, Beschwerde oder Ihren Anspruch einzureichen, indem Sie das Formular ausfüllen, das wir Ihnen zur Verfügung stellen können:
– Am Sitz des Rechtsträgers an der Adresse: Calle Batalla del Salado, 25 CP.: 28045 Madrid
– Über die Büros des Agentennetzes, von denen die Anfrage, Beschwerde oder Reklamation ausgegangen ist KLICKEN SIE HIER
– Per E-Mail sac@transfastspain.com oder über dieses Webportal.
ÖFFNUNGSZEITEN DES KUNDENDIENSTES
MONTAG BIS FREITAG: 9:00 BIS 20:30 UHR
SAMSTAG: 10:00 BIS 20:30 UHR
SONNTAG UND FEIERTAGE: VON 11:30 BIS 19:00 UHR
Sobald die Beschwerde auf die oben genannten Weise bearbeitet wurde und die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend war oder wenn ein Zeitraum von einem (01) Monat verstrichen ist, seit die Beschwerde beim Kundendienst (SAC) von TRANS FAST FINANCIAL SERVICES, S.A. eingereicht wurde, ohne eine Antwort erhalten zu haben, und haben den Weg unseres Kundendienstes erschöpft.
Sie können sich an die Abteilung für Marktverhalten und Beschwerden der Bank von Spanien wenden, um Beschwerden und Reklamationen an sie zu richten, und zwar unter der folgenden Adresse:
Abteilung für Marktverhalten und Beschwerden
Postanschrift:
Bank von Spanien
C/ Alcalá 48 28014 Madrid
Telefon: 900 54 54 54 / 91 338 8830
Fahrplan:
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen in der Hauptstadt Madrid), Telefonservice von 8.30 bis 17.00 Uhr
Über ihr elektronisches Büro unter der folgenden URL:
https://sedeelectronica.bde.es/sede/es/menu/ciudadanos/Reclamaciones___2e85b7714582d21.html
Zeitraum der Beschlussfassung:
Weitere Informationen finden Sie in den Kundendienstbestimmungen. KLICKEN SIE HIER
TRANS FAST FINANCIAL SERVICES, S.A. verfügt über eine Kundendienstverordnung (SAC), die die formellen Verfahren für die Einreichung, Bearbeitung und Lösung von Beschwerden und Reklamationen enthält. Das Dokument ist für Kunden in den Niederlassungen des Agentennetzwerks des Unternehmens erhältlich. KLICKEN SIE HIER
Bedingungen:
Forderungen, die mit dem Ziel, die Wiederherstellung ihres Interesses oder Rechts zu erlangen, konkrete Tatsachen im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen der von der Bank von Spanien beaufsichtigten Finanzinstitute offenbaren, die für die Person, die sie stellt, eine Beeinträchtigung ihrer Interessen oder Rechte darstellen und die sich aus angeblichen Verstößen der beanstandeten Unternehmen ergeben, der Vorschriften über Transparenz und Kundenschutz oder der guten Finanzpraktiken und -verwendungen.
Beschwerden über Verzögerungen, Versäumnisse oder andere Arten von Leistungsmängeln, die beim Betrieb von Finanzinstituten, die von der Bank von Spanien beaufsichtigt werden, festgestellt werden.
Konsultationen zu Fragen von allgemeinem Interesse, zu den Rechten der Nutzer von Finanzdienstleistungen in Bezug auf Transparenz und Schutz von Bankkunden oder zu den rechtlichen Wegen für die Ausübung dieser Rechte.
Verwaltung der zusätzlich erhaltenen Informationen, um die erforderliche Dokumentation für die Übertragung der Datei an das Unternehmen zu vervollständigen. Erhalt der Vorwürfe des Unternehmens. Alle anderen Dokumentationen, die empfangen werden, um in die Datei in jedem der Verfahren aufgenommen zu werden.
Quelle: Bank von Spanien
Wichtigste anwendbare Vorschriften.
Königliches Gesetzesdekret 19/2018 vom 23. November über Zahlungsdienste und andere dringende Maßnahmen in finanziellen Angelegenheiten.
Königliches Dekret 736/2019 vom 20. Dezember über die rechtliche Regelung von Zahlungsdiensten und Zahlungsinstituten.
Verordnung ECE/1263/2019 vom 26. Dezember über die Transparenz der für Zahlungsdienste geltenden Bedingungen und Informationspflichten und zur Änderung der Verordnung ECO/734/2004 vom 11. März über Kundendienstabteilungen und -dienste und den Kundenbeauftragten von Finanzinstituten und der Verordnung EHA/2899/2011, vom 28. Oktober über Transparenz und Schutz der Kunden von Bankdienstleistungen.
Gesetz 7/2017 vom 2. November, mit dem die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in spanisches Recht übernommen wird.
Verordnung ECC/2502/2012 vom 16. November, die das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden bei den Beschwerdestellen des BdE, der CNMV und der DGSyFP regelt (in Kraft getreten am 22. Mai 2013)
Artikel 29 und 30 des Gesetzes 44/2002 vom 22. November 2002 über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems.